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Freistellungsbescheinigung – Finanzamt Koblenz
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 29.04.2022 bis 28.04.2025
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 29.04.2022 bis 28.04.2025
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